AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma filmstoff
1. Allgemeines
1.1Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht ausdrücklich anders vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbedingungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für die Ergänzung, Abänderung oder Nebenabreden.
1.3Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2. Zahlungsbedingungen
2.1Mit Veröffentlichung neuer Preise, Preislisten verlieren alle vorherigen Preise, Preislisten ihre Gültigkeit.
2.2Unsere Preise, Preislisten weisen Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten aus. Die Preise verstehen sich ab Lager Köln.
2.3Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
2.4Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
2.5Wir behalten uns vor, in bestimmten Fällen Lieferung nur gegen Kasse oder Nachnahme durchzuführen.
2.6Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3. Versand, Gefahrtragung
3.1Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager Köln verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3.2Die Gefahr geht mit dem Verlassen der Sendung aus dem Lager Köln auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreiem Versand.
3.3Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen seitens des Bestellers voraus.
3.4Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Beanstandung
Beanstandungen wie Mängelrügen und Fehlmeldungen müssen bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Nach diesem Zeitpunkt sind diese ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
5.1Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 378 HGB geschuldeten Untersuchungsrechten und Rügenobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2Außerhalb des Handelskaufes leisten wir für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewährleistung für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Lieferung.
5.3Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weit gehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Sie dürfen solange nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
6.2Mit der Annahme unserer Waren tritt der Kunde bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung der von uns gelieferten Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
6.3Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird die Erfüllung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder in sonstiger Weise z.B. durch Pfändung von dritter Seite oder Konkurs- oder Vergleichsverfahren des Kunden gefährdet, so sind wir zur Rücknahme unserer Waren und zur Offenlegung sowie Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen, auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Rücktritt vom Vertrag kann auch erfolgen, wenn der gesicherte Anspruch verjährt ist.
6.4Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu zu versichern.
7. Gerichtsstand – Erfüllungsort
Auf alle aus Geschäftsverbindungen mit uns entstehenden Rechtsverhältnissen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Köln.